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77 Strafzwecktheorien 2/2: Individualprävention, Generalprävention

Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt –  eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention.

Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung. 

In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.

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Literatur:

Norbert Hoerster, Muss Strafe sein? München 2012