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58 Sterbehilfe 3: Singers Position

Ethik bedeutet für Singer, Interessen abzuwägen. Das Leben von Personen ist zu schützen, weil ihre Interessen daran hängen. Aber wenn eine Person gar keine Interesse mehr hat zu leben – was dann? Singer antwortet: Genau dann hat eine Person auch das Recht zu sterben. 

Aus dem Utilitarismus folgt, dass alle Formen der Sterbehilfe zumindest in vielen „klaren“ Fällen moralisch erlaubt sind. In der heutigen Episode zeige ich genauer, warum das so ist. Dabei gehen wir auch auf ein BGH-Urteil von 2010 ein, sowie auf das „Dammbruch-Argument“, das häufig gegen eine Legalisierung der Sterbehilfe vorgebracht wird.

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Literatur:

SWR: „25. Juni 2010 – BGH entscheidet über Passive Sterbehilfe, Stichtag (Link)

Bundesgerichtshof, Urteil 2 StR 454-09 (Link)