Category: Staatstheorie

  • 80 John Lockes Staatstheorie 3: Gesellschaftszustand (We the people)

    Der Staat hat laut John Locke eine klare Aufgabe: Er soll die Freiheit und das Eigentum der einzelnen Menschen schützen. „Klare Aufgabe“ heißt: Es gibt durchaus Dinge, für die der Staat ausdrücklich nichtzuständig ist. Laut Locke haben die Bürger:innen sogar ein Widerstandsrecht, wenn der Staat übergriffig wird. 

    Warum das so ist, erkläre ich in der heutigen Episode. Wir spüren Lockes Ideen in der US-Verfassung auf, aber auch im deutschen Grundgesetz.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Eucher, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 79 John Lockes Staatstheorie 2: Gesellschaftsvertrag (Ein Staat – Drei Gewalten)

    Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen. 

    Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 78 John Lockes Staatstheorie 1: Naturzustand (Wild, Wild West)

    Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt.

    In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 77 Strafzwecktheorien 2/2: Individualprävention, Generalprävention

    Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt –  eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention.

    Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung. 

    In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.

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    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein? München 2012

  • 76 Strafzwecktheorien 1/2: Übersicht, Vergeltungstheorien

    Staaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen? 

    Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode.

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    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012

  • 75 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 4: Übersicht und Kritik

    Thomas Hobbes hat eine sehr gründlich durchdachte Staatstheorie vorgelegt: Den ständigen Konflikt im Naturzustand kann man nur mit einer starken, autoritären Regierung auflösen. So sieht Hobbes das jedenfalls. 

    In der heutigen Episode fasse ich diesen Entwurf nochmal in aller Kürze zusammen, vom Menschenbild bis zum Gesellschaftszustand. Im Anschluss betrachte ich Stärken und Schwächen von Hobbes‘ Modell.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung

  • 74 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 3: Gesellschaftszustand (absolute Macht) 

    Im Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen ihr Recht, sich selbst zu regieren, auf einen Souverän. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, ein „Klassiker“ der neuzeitlichen Staatstheorie. Eine Regierung wird „autorisiert“, das heißt: Alle sind Autor ihrer Handlungen. Damit konzentriert sich alle Macht und Gewalt im Staat auf genau eine Stelle. 

    Was das für das Leben im Gesellschaftszustand bedeutet, das skizziere ich in der heutigen Episode. Eine kritische Einordnung folgt in der nächsten Einheit.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 52016.

  • 73 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 2: Gesellschaftsvertrag (Der sterbliche Gott)

    Im Naturzustand, im Leben ohne Regierung, machen sich die Menschen das Leben gegenseitig zur Hölle. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, einer der klassischen Staatstheoretiker der Neuzeit. Wie kommen wir aus diesem schrecklichen Zustand wieder heraus? 

    Hobbes‘ Lösung ist der Gesellschaftsvertrag: Alle verzichten gleichzeitig auf ihr Recht auf Selbstbestimmung und Anwendung von Gewalt. Was das genau bedeutet und warum das die Lösung sein soll, das erkläre ich in dieser Episode. Nebenbei machen wir uns Gedanken über Gott.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 52016.

  • 71 Anarchie: stressfrei ohne Regierung?

    Wenn der Mensch ohne Staat gut klarkommt, dann wäre es eigentlich besser, auf Staat, Herrschaft und so weiter ganz zu verzichten. Das ist jedenfalls die Überzeugung von Anarchisten wie Michail Bakunin und Peter Kropotkin.

    In dieser Episode werde ich das (optimistische) Menschenbild hinter dieser Theorie zunächst verteidigen. Wenn wir das Modell konsequent durchspielen, stoßen wir aber trotzdem auf ziemlich große Schwierigkeiten.

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    Literatur:

    Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie, Darmstadt 2012

  • 70 Vertragstheorien 2: Zwei Einwände und ein Ausblick

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    Wann ist ein Staat „gut“ für uns? Das Modell „Gesellschaftsvertrag“ – bekannt aus der letzten Episode – gibt eine einfache Antwort: Ein Staat ist gut, wenn wir alle ihm aus eigenem Interesse zustimmen müssten. 

    In dieser Episode werde ich das Denkmodell vom „Gesellschaftsvertrag“ gegen zwei Einwände verteidigen und in die Philosophiegeschichte einordnen. Im Anschluss gebe ich einen Überblick über die weiteren Episoden zur Staatstheorie. 

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    Literatur:

    Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie, Darmstadt 2012 (bezahlter Link)