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  • 83 (Vortrag) Kant rettet die Welt: In drei Schritten zum ewigen Frieden

    In der Staatstheorie geht es um die Frage, wie Menschen miteinander leben sollen. Es geht aber auch, sozusagen eine Ebene „höher“, darum, wie Staaten miteinander leben können. Genau das ist das Thema von Kants Schrift „Zum Ewigen Frieden“, einem kleinen, aber visionären Buch von 1795. 

    Über dieses Buch habe ich im Sommer 2024 einen Vortrag gehalten und den größten Teil dieses Vortrags präsentiere ich in der heutigen Episode. Kant hat sich nichts geringeres vorgenommen als den Weltfrieden. Seine drei „Definitivartikel“ zeichnen konkrete Schritte in diese Richtung. Ich leite sie schrittweise aus der Theorie des Gesellschaftsvertrags her und überprüfe sie auf Chancen und Grenzen. 

    +++ Neuausgabe mit überarbeiteter Tonqualität +++

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    Literatur:

    Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, NA Stuttgart 1984 (bezahlter Link)

    Otfried Höffe, Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, München 1999 (bezahlter Link)

  • 82 Mauerschützen vor Gericht: Naturrecht und Positives Recht

    In der heutigen Episode beleuchte ich den Fall der „Mauerschützen“. An der innerdeutschen Grenze kamen zwischen 1961 und 1989 mehrere Hundert Menschen ums Leben, die aus der DDR in den Westen fliehen wollten. Nach der Wiedervereinigung hat man einigen Grenzsoldaten und ihren Vorgesetzten den Prozess gemacht. Aber ist das fair? Dürfen wir Menschen bestrafen, die sich einfach an das Gesetz gehalten haben, das es „damals“ gab? Müssen wir das sogar? 

    Um dieses Problem geht es in der heutigen Episode. Dabei stoßen wir auf zwei Grundrichtungen der Rechtsphilosophie: Naturrecht und Positives Recht (Rechtspositivismus). Philosophische Rückendeckung finden wir dazu einerseits bei John Locke (Episoden 78–81), andererseits bei Thomas Hobbes (Episoden 72–75).    

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  • 81 John Lockes Staatstheorie 4: Chancen und Grenzen

    Der Philosoph John Locke begründet einen liberalen Rechtsstaat: Kernaufgaben des Staates sind der Schutz von Freiheit und Eigentum. Der Staat muss sich an bestimmte Grundregeln halten, ansonsten haben die Menschen ein Recht auf Widerstand. 

    In der heutigen Episode fasse ich Lockes Staatstheorie nochmal kurz zusammen und untersuche anschließend Stärken und Schwächen dieses Modells. 

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Eucher, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 80 John Lockes Staatstheorie 3: Gesellschaftszustand (We the people)

    Der Staat hat laut John Locke eine klare Aufgabe: Er soll die Freiheit und das Eigentum der einzelnen Menschen schützen. „Klare Aufgabe“ heißt: Es gibt durchaus Dinge, für die der Staat ausdrücklich nichtzuständig ist. Laut Locke haben die Bürger:innen sogar ein Widerstandsrecht, wenn der Staat übergriffig wird. 

    Warum das so ist, erkläre ich in der heutigen Episode. Wir spüren Lockes Ideen in der US-Verfassung auf, aber auch im deutschen Grundgesetz.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Eucher, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 79 John Lockes Staatstheorie 2: Gesellschaftsvertrag (Ein Staat – Drei Gewalten)

    Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen. 

    Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 78 John Lockes Staatstheorie 1: Naturzustand (Wild, Wild West)

    Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt.

    In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • Vortrag am Mo. 15.7.

    Hier wie angekündigt ein kleiner Veranstaltungshinweis:

    Am Montag den 15.7. 2024 halte ich um 18.30 einen Vortrag im Albrecht-Dürer-Gymnasium Nürnberg, auf Einladung des Fördervereins.

    Anlass ist der 300. Geburtstag von Immanuel Kant dieses Jahr und das Thema des Vortrags heißt:

    “Kant rettet die Welt. In drei Schritten zum ewigen Frieden”

    Inhaltlich geht es um Kants kleines Büchlein “Zum ewigen Frieden”, in dem er sich nichts geringeres vorgenommen hat als den Weltfrieden. Klingt utopisch? Immerhin schreibt Kant hier die Vorlage für die Gründung der Vereinten Nationen ca 150 Jahre später…

    Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung dauert rund eine Stunde; anschließend gibt es Gelegenheit für eine kleine Diskussion.

    Wenn du in der Region wohnst oder unterwegs bist, bist du herzlich eingeladen!

  • 77 Strafzwecktheorien 2/2: Individualprävention, Generalprävention

    Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt –  eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention.

    Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung. 

    In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.

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    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein? München 2012

  • 76 Strafzwecktheorien 1/2: Übersicht, Vergeltungstheorien

    Staaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen? 

    Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode.

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    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012

  • 75 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 4: Übersicht und Kritik

    Thomas Hobbes hat eine sehr gründlich durchdachte Staatstheorie vorgelegt: Den ständigen Konflikt im Naturzustand kann man nur mit einer starken, autoritären Regierung auflösen. So sieht Hobbes das jedenfalls. 

    In der heutigen Episode fasse ich diesen Entwurf nochmal in aller Kürze zusammen, vom Menschenbild bis zum Gesellschaftszustand. Im Anschluss betrachte ich Stärken und Schwächen von Hobbes‘ Modell.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung