Category: Vertragstheorie

  • 79 John Lockes Staatstheorie 2: Gesellschaftsvertrag (Ein Staat – Drei Gewalten)

    Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen. 

    Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 78 John Lockes Staatstheorie 1: Naturzustand (Wild, Wild West)

    Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt.

    In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 75 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 4: Übersicht und Kritik

    Thomas Hobbes hat eine sehr gründlich durchdachte Staatstheorie vorgelegt: Den ständigen Konflikt im Naturzustand kann man nur mit einer starken, autoritären Regierung auflösen. So sieht Hobbes das jedenfalls. 

    In der heutigen Episode fasse ich diesen Entwurf nochmal in aller Kürze zusammen, vom Menschenbild bis zum Gesellschaftszustand. Im Anschluss betrachte ich Stärken und Schwächen von Hobbes‘ Modell.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung

  • 74 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 3: Gesellschaftszustand (absolute Macht) 

    Im Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen ihr Recht, sich selbst zu regieren, auf einen Souverän. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, ein „Klassiker“ der neuzeitlichen Staatstheorie. Eine Regierung wird „autorisiert“, das heißt: Alle sind Autor ihrer Handlungen. Damit konzentriert sich alle Macht und Gewalt im Staat auf genau eine Stelle. 

    Was das für das Leben im Gesellschaftszustand bedeutet, das skizziere ich in der heutigen Episode. Eine kritische Einordnung folgt in der nächsten Einheit.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 52016.

  • 73 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 2: Gesellschaftsvertrag (Der sterbliche Gott)

    Im Naturzustand, im Leben ohne Regierung, machen sich die Menschen das Leben gegenseitig zur Hölle. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, einer der klassischen Staatstheoretiker der Neuzeit. Wie kommen wir aus diesem schrecklichen Zustand wieder heraus? 

    Hobbes‘ Lösung ist der Gesellschaftsvertrag: Alle verzichten gleichzeitig auf ihr Recht auf Selbstbestimmung und Anwendung von Gewalt. Was das genau bedeutet und warum das die Lösung sein soll, das erkläre ich in dieser Episode. Nebenbei machen wir uns Gedanken über Gott.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 52016.

  • 72 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 1: Naturzustand (Eine Rundtour durch die Endzeit)

    Thomas Hobbes, Klassiker der neuzeitlichen Vertragstheorie, hatte eine ziemlich düstere Vision für das Leben ohne Staat: Im Naturzustand kämpfen alle Menschen gleichzeitig um ihr Überleben und befinden sich damit automatisch in einem Krieg, den „Jeder gegen Jeden“ führt.

    In dieser Episode rekonstruiere ich die Argumentation hinter dieser These. Zum Schluss gibt es ein paar sehr ungemütliche Filmtipps. 

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 52016

  • 70 Vertragstheorien 2: Zwei Einwände und ein Ausblick

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    Wann ist ein Staat „gut“ für uns? Das Modell „Gesellschaftsvertrag“ – bekannt aus der letzten Episode – gibt eine einfache Antwort: Ein Staat ist gut, wenn wir alle ihm aus eigenem Interesse zustimmen müssten. 

    In dieser Episode werde ich das Denkmodell vom „Gesellschaftsvertrag“ gegen zwei Einwände verteidigen und in die Philosophiegeschichte einordnen. Im Anschluss gebe ich einen Überblick über die weiteren Episoden zur Staatstheorie. 

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    Literatur:

    Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie, Darmstadt 2012 (bezahlter Link)

  • 69 Vertragstheorien 1: Zurück auf der Insel 

    Wozu brauchen wir überhaupt den Staat? Um das zu beantworten, können wir uns vielleicht vorstellen, wie es wäre, wenn es keinen Staat gäbe. Wie würde das Leben aussehen und was würde uns fehlen? 

    In dieser Episode skizziere ich ein Gedankenexperiment zu dieser Frage. Wir stoßen dabei auf den „Naturzustand“ und den „Gesellschaftsvertrag“, ein zentrales Denkmodell für die Staatstheorie der Neuzeit.

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    Literatur:

    Christoph Horn, Einführung in die politische Philosophie, Darmstadt 2012 (bezahlter Link)