Category: Strafen

  • 82 Mauerschützen vor Gericht: Naturrecht und Positives Recht

    In der heutigen Episode beleuchte ich den Fall der „Mauerschützen“. An der innerdeutschen Grenze kamen zwischen 1961 und 1989 mehrere Hundert Menschen ums Leben, die aus der DDR in den Westen fliehen wollten. Nach der Wiedervereinigung hat man einigen Grenzsoldaten und ihren Vorgesetzten den Prozess gemacht. Aber ist das fair? Dürfen wir Menschen bestrafen, die sich einfach an das Gesetz gehalten haben, das es „damals“ gab? Müssen wir das sogar? 

    Um dieses Problem geht es in der heutigen Episode. Dabei stoßen wir auf zwei Grundrichtungen der Rechtsphilosophie: Naturrecht und Positives Recht (Rechtspositivismus). Philosophische Rückendeckung finden wir dazu einerseits bei John Locke (Episoden 78–81), andererseits bei Thomas Hobbes (Episoden 72–75).    

    [podcast_subscribe id=”59″]

  • 79 John Lockes Staatstheorie 2: Gesellschaftsvertrag (Ein Staat – Drei Gewalten)

    Im Naturzustand sind nach John Locke alle Menschen dafür verantwortlich, das Gesetz durchzusetzen. Das funktioniert allerdings mehr schlecht als recht: Es fehlen erstens eine genaue Festlegung dieses Gesetzes, zweitens unparteiische Richter und drittens Leute, die wirklich in der Lage sind, Verbrecher zu bestrafen. 

    Aus genau diesen Mängeln des Naturzustands entsteht bei Locke der Gesellschaftsvertrag. Details dazu erläutere ich in dieser Episode; am Rande geht es außerdem um Reichsbürger.

    [podcast_subscribe id=”59″]

    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 78 John Lockes Staatstheorie 1: Naturzustand (Wild, Wild West)

    Ohne Staat würden die Menschen im Naturzustand leben – das war die Grundidee der Vertragstheorien. Bei John Locke ist dieser Naturzustand nicht ganz so düster wie bei Hobbes. Es gibt dort nämlich ein „natürliches Gesetz“, sagt Locke, das das Leben der Menschen regelt.

    In der heutigen Episode stelle ich diesen Ansatz vor. Dabei beschäftigen wir uns mit Gott und außerdem mit Western.

    [podcast_subscribe id=”59″]

    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Euchner, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 77 Strafzwecktheorien 2/2: Individualprävention, Generalprävention

    Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt –  eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention.

    Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung. 

    In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.

    [podcast_subscribe id=”59″]

    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein? München 2012

  • 76 Strafzwecktheorien 1/2: Übersicht, Vergeltungstheorien

    Staaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen? 

    Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode.

    [podcast_subscribe id=”59″]

    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012

  • 21 Strafrecht, Determinismus und Verantwortung

    Können wir noch verantwortlich gemacht werden für unsere Entscheidungen, wenn diese in Wahrheit vorherbestimmt werden? Wenn wir gar nicht anders entscheiden können – sollten wir dann noch für Verbrechen bestraft werden? Wäre das sinnvoll? Und wäre das fair? Um diese Fragen geht es – in aller Kürze – in der heutigen Episode, mit der ich die Einheit „Willensfreiheit“ abschließe.

    [podcast_subscribe id=”59″]