Category: Recht

  • 105 Michael Walzer über das Recht im Krieg (Krieg und Konflikt 4)

    Krieg bedeutet die Vernichtung von menschlichem Leben, er ist gigantisches Unrecht. Und genau deswegen brauchen wir moralische Maßstäbe, was im Krieg erlaubt und verboten ist – das behauptet jedenfalls die Lehre vom „gerechten Krieg“ und Michael Walzer, einer ihrer modernen Vertreter. In seinem Buch Just and Unjust Wars argumentiert er für eine strikte Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten (also: Zivilisten). 

    Aber selbst wenn diese Unterscheidung total einleuchtend ist – und selbst wenn man sie in der Praxis wirklich treffen könnte: Wie gut ist sie philosophisch begründet? Darum geht es in der heutigen Episode. Und es ist, wie immer: kompliziert. 

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    Literatur:

    Michael Walzer, Just and Unjust Wars. A Moral Argument with Historical Illustrations, New York (5. Aufl.) 2015

    Seth Lazar: “War“, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy (2020)

  • 96 Meinungsfreiheit 4: Was ist eine Plattform?

    Wenn ich meine Meinung frei sagen darf, aber niemand mir jemals zuhören wird, dann bringt mir das recht wenig. Meinungsfreiheit braucht eine „Bühne“ oder „Plattform“, also einen Ort, an dem wir uns Gehör verschaffen können, zum Beispiel ein Rednerpult, einen Social Media Kanal oder einen Radiosender. Aber was genau ist eigentlich eine Plattform, philosophisch betrachtet?

    Um diese Frage geht es in der heutigen Episode. Ich leihe mir dazu ein paar Gedanken bei Jürgen Habermas, der seit 60 (!) Jahren über den Begriff der „Öffentlichkeit“ arbeitet.

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    Literatur:

    Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Frankfurt/M. 1962 (bezahlter Link)

    Jürgen Habermas, Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik, Berlin 2022 (bezahlter Link)

  • 95 Meinungsfreiheit 3: Was zählt als „Meinung“? (Mill revisited)

    John Stuart Mill hat dafür argumentiert, möglichst viel Meinungsfreiheit einzuräumen. Alle sollten jede Meinung frei sagen dürfen. Aber was genau ist eigentlich eine „Meinung“? Ist jeder beliebige Satz, den ich sage, eine „Meinungsäußerung“?

    Die heutige Episode führt einen klassischen „Meinungs“-Begriff aus der Erkenntnistheorie ein. Wir bleiben im Rahmen von Mills Ansatz und betrachten einige Grenzfälle: Beleidigungen auf der einen Seite, Lügen, Bullshit und Dogwhistling auf der anderen. 

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    Literatur:

    John Stuart Mill, Über die Freiheit, Stuttgart 2010

  • 93 Meinungsfreiheit 1: Was ist das überhaupt? 

    Wie viel Meinungsfreiheit haben wir in Deutschland? In dieser Frage gehen die Emotionen hoch und die Meinungen weit auseinander. Hier im Podcast atmen wir aber erst einmal ein bisschen durch und betrachten das Thema philosophisch: Was ist Meinungsfreiheit überhaupt? 

    Ich behaupte, dass zu dieser Frage mindestens fünf Teil-Fragen gehören. In der heutigen Episode werde ich sie alle vorstellen und kurz andiskutieren. In den folgenden Episoden werden wir etwas weiter ins Detail gehen. 

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    zitierte Quellen:

    Wolfgang Kubicki: “Ich empfehle mehr Entspannung und weniger konsequentes Verfolgen”, Interview WELT 18.2. 2025

    Ricarda Lang: “Jetzt wird mir klar, warum Musk wirklich mit der AfD kuschelt”, Kolumne Focus 17.1. 2025

    Daniel Brockmeier / Florian Kraemer: “Harry G. Frankfurt: Bullshit”, Podcast vom 24.10. 2024

  • 82 Mauerschützen vor Gericht: Naturrecht und Positives Recht

    In der heutigen Episode beleuchte ich den Fall der „Mauerschützen“. An der innerdeutschen Grenze kamen zwischen 1961 und 1989 mehrere Hundert Menschen ums Leben, die aus der DDR in den Westen fliehen wollten. Nach der Wiedervereinigung hat man einigen Grenzsoldaten und ihren Vorgesetzten den Prozess gemacht. Aber ist das fair? Dürfen wir Menschen bestrafen, die sich einfach an das Gesetz gehalten haben, das es „damals“ gab? Müssen wir das sogar? 

    Um dieses Problem geht es in der heutigen Episode. Dabei stoßen wir auf zwei Grundrichtungen der Rechtsphilosophie: Naturrecht und Positives Recht (Rechtspositivismus). Philosophische Rückendeckung finden wir dazu einerseits bei John Locke (Episoden 78–81), andererseits bei Thomas Hobbes (Episoden 72–75).    

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  • 81 John Lockes Staatstheorie 4: Chancen und Grenzen

    Der Philosoph John Locke begründet einen liberalen Rechtsstaat: Kernaufgaben des Staates sind der Schutz von Freiheit und Eigentum. Der Staat muss sich an bestimmte Grundregeln halten, ansonsten haben die Menschen ein Recht auf Widerstand. 

    In der heutigen Episode fasse ich Lockes Staatstheorie nochmal kurz zusammen und untersuche anschließend Stärken und Schwächen dieses Modells. 

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Eucher, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 80 John Lockes Staatstheorie 3: Gesellschaftszustand (We the people)

    Der Staat hat laut John Locke eine klare Aufgabe: Er soll die Freiheit und das Eigentum der einzelnen Menschen schützen. „Klare Aufgabe“ heißt: Es gibt durchaus Dinge, für die der Staat ausdrücklich nichtzuständig ist. Laut Locke haben die Bürger:innen sogar ein Widerstandsrecht, wenn der Staat übergriffig wird. 

    Warum das so ist, erkläre ich in der heutigen Episode. Wir spüren Lockes Ideen in der US-Verfassung auf, aber auch im deutschen Grundgesetz.

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    Literatur:

    John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Frankfurt a.M. 1977 (bezahlter Link)

    Walter Eucher, John Locke zur Einführung, Hamburg 2011 (bezahlter Link)

  • 77 Strafzwecktheorien 2/2: Individualprävention, Generalprävention

    Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt –  eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention.

    Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung. 

    In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.

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    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein? München 2012

  • 76 Strafzwecktheorien 1/2: Übersicht, Vergeltungstheorien

    Staaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen? 

    Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode.

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    Literatur:

    Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012

  • 75 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 4: Übersicht und Kritik

    Thomas Hobbes hat eine sehr gründlich durchdachte Staatstheorie vorgelegt: Den ständigen Konflikt im Naturzustand kann man nur mit einer starken, autoritären Regierung auflösen. So sieht Hobbes das jedenfalls. 

    In der heutigen Episode fasse ich diesen Entwurf nochmal in aller Kürze zusammen, vom Menschenbild bis zum Gesellschaftszustand. Im Anschluss betrachte ich Stärken und Schwächen von Hobbes‘ Modell.

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    Literatur:

    Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung